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Praxisbezogener Leitfaden
zum Thema OGD

Allgemeines zu Open Data

 

​In aller Kürze: Offene Verwaltungsdaten (OGD-Daten) sind nicht personenbezogene Informationen, die von öffentlichen Stellen gesammelt, erstellt oder bezahlt wurden und freiwillig sowie kostenlos der Allgemeinheit zur Verfügung gestellt werden.

 

Detaillierte Infos gibt es unter https://www.data.gv.at/infos/ 

OGD-Allgemeines

Informationen für Datenkonsumenten

Zugang zu OGD-Daten 

Auf den unten angeführten Portalen kann nach Daten gesucht werden. Als Suchergebnis bekommt man Metadaten zum jeweiligen Datensatz. Diese Metadaten enthalten eine Beschreibung des angebotenen Datensatzes, einen Link zum Download der Daten, sowie weitere nützliche Informationen. 

  • Offizielles Open GOVERNMENT Data Portal Österreichs: https://data.gv.at  

  • INSPIRE Portal Österreich: https://geometadatensuche.inspire.gv.at/  

  • Open Data (non government): https://opendataportal.at  

  • EU Open Data Portal: https://data.europa.eu/de 

  • Suche im Internet (Google, etc.): im Suchstring “Open data” + das gewünschte Datenthema eingeben. 

  • Wenn in Portal oder im Internet nichts gefunden werden kann: Behörde anschreiben und Datensätze konkret nachfragen oder Kontakt zum gesetzlich vorgeschriebene Open Data Beauftragten der Behörde anfordern. Ggf. auf Rechtsanspruch verweisen (UIG, IWG-Gesetze, GeoDIG-Gesetze, HVD und Open Data Verordnungen). Bitte den jeweiligen Rechtsanspruch im Vorfeld der Anfrage abklären. 

OGD-Datenkonsumenten

Nutzung der Daten

Die fachliche Eignung eines OGD-Datensatzes für die angestrebte Nutzung kann den Metadaten entnommen werden, bzw. Sich aus einem Test der Daten ergeben. 

Das wichtigste Merkmal von Open Data ist die Lizenz: CC-BY 4.0
Diese Lizenz bedeutet: die Daten dürfen kostenlos und ohne weitere Einschränkungen konsumiert, verändert und sogar kommerziell genutzt werden. Die Datenquelle ist jedoch immer zwingend anzugeben. D.h. die Lizenz ermöglicht durch kostenloste vorgelagerte Tests die Evaluierung der Daten sowie die spätere uneingeschränkte Nutzung. 

An diese Stelle sei darauf hingewiesen, dass es für fast alle Anwendungs- und Verwendungszwecke mit Geodaten Open Source Software gibt. Mehr Infos hierzu siehe z.B. die Softwareprodukteliste unter OSGEO.

Tipps und Tricks zur Datennutzung 

Metadaten sichten (datenführende Stelle, Lizenz prüfen (ist Lizenz auch wirklich in den Metadaten eingetragen?, etc.), ausreichend dokumentieren mit welcher Lizenz die Daten bezogen/heruntergeladen wurden. Überprüfen, ob die Daten das leisten, was erwartet wird. Überprüfen, in welchem Format die Daten herunterladbar sind. Überprüfen der datenquelle, ob es sich um die Originärdatenquelle handelt (z.B. Daten eines Bundeslandes nicht von einer privaten Webseite herunterladen; Daten immer von der verantwortlichen Quelle holen). 

Technische Schnittstellen / Formate: es gibt grundsätzlich zwei Varianten: 

  • “Predefined Datasets” / Downloadfertiger Datensatz mit einem bestimmten Stichtag (Stichtagsabzug) 

  • Webservice, die die Daten direkt aus einem aktuellen Datenbestand extrahieren. Ggf. ergeben sich hier Performanceprobleme beim extrahieren größerer Datenmenden. 

 

Bei technischen Fragen (z.B. Einbinden von Open Data in GIS-Werkzeuge oder für Auskünfte zu GIS-Werkzeuge), etc. Kontaktieren Sie AGEO (https://www.ageo.at/kontakt). 

Informationen für Datenbereitsteller

Die Bereitstellung von eigenen Daten als Open Daten bedeutet für alle Datenanbieter ein Auseinandersetzen mit der Materie, da Nutzen, Kosten und Risiken einer OGD-Stellung betrachtet werden müssen. 
Die untenstehende Information soll als Anleitung bzw. Checkliste für Dat
enbereitsteller dienen. 

 

OGD-Stellung – was sind die üblichen Schritte? 

 

Hier beispielhaft eine Aufstellung der Schritte, die bei einer OGD-Stellung durchlaufen werden müssen: 

  1. Identifikation eines Datensatzes, den die Organisation OGD-stellen möchte / kann. 

  2. Kontaktaufnahme mit Open Data Verantwortlichem der eigenen Organisation (wenn vorhanden), und Abklärung der Rahmenbedingungen und Organisationsvorgaben 

  3. Leitfaden für OGD-Datenveröffentlichung durchgehen: https://www.data.gv.at/daten/anleitung-zur-datenveroeffentlichung/ 

  4. Interne Abstimmung 

    1. Fachbereich: spricht aus fachlicher Sicht etwas dagegen? Ggf.  

    2. Rechtsabteilung: spricht insbesondere aus datenschutzrechtlicher Sicht etwas dagegen? 

    3. PR-Abteilung / Öffentlichkeitsarbeit: Rahmenbedingungen und mögliche begleitende PR-Maßnahmen? 

    4. EDV: Ist dies technisch machbar, kann bestehende Infrastruktur (z.B. INSPIRE Dienste) genutzt werden? Wie können Downloaddienste überwacht werden? 

  5. Passende Lizenz ermitteln: in der Regel sollte dies CC-BY 4.0 sein. Andere Lizenzen entsprechend nicht den OGD-Prinzipien aus data.gv.at

  6. Zusammenfassende Klärung: kann mein Datensatz den OGD-Prinzipien entsprechen? 

  7. Publikationswege klären (z.B. data.gv.at, anderes Portal) 

  8. Gewünschte Exportstruktur wählen (Was soll in Daten enthalten sein) 

  9. Technische Parameter einer Veröffentlichung klären: Datenvolumen, Updatehäufigkeit, Zieldatenformat, Zieldateiformat, Herstellungsprozess der zu veröffentlichenden Daten, etc. 

  10. Schnittstelle definieren: fertige Daten zum Downloaden oder Webservice? 

  11. Allfällige Dienstleistungen/Vergabe klären: Kann / soll meine Organisation auf externe EDV-Dienstleistungen zugreifen, z.B. um einen Downloadbereich für die Daten bereitzustellen? 

  12. Metadaten konzipieren / erstellen (siehe Formular von data.gv.at) 

  13. Sofern auf data.gv.at als Organisation noch nicht präsent: Kontaktaufnahme mit data.gv.at zur Eintragungsberechtigung der eigenen Organisation 

  14. Metadaten im Portal anlegen und (Geo-)Daten erzeugen und qualitätssichern 

  15. (Geo-)Daten auf einem öffentlich erreichbaren Bereich zum Download bereitstellen. 

  16. Metadaten im verwendeten Portal publizieren  

  17. Ggf. Geplante PR-Maßnahmen einleiten (Artikel auf eigener Webseite, Pressemeldung, etc.) 

  18. Laufende Qualitätssicherung / Monitoring der Dienste starten 

  19. Ggf. Mitteilung an AGEO (vorstand@ageo.at), vielen Dank, wir freuen uns !

OGD-Datenbereitsteller

Potentielle Nutzen einer OGD-Stellung

  • Rechtssicherheit nach Datenweitergabe durch klare Lizenz bei Abgabe 

  • Kein Aufwand mehr bei Lizenzgestaltung für die abzugebenden Daten 

  • Imagegewinn, Publicity 

  • Signalisieren der Transparenz der eigenen Organisation 

  • Beitrag zur Transparenz der österreichischen Verwaltung leisten 

  • Keine Kosten durch Datenanfragen und deren Bearbeitung 

  • Keine Verträge, keine Verrechnung bei der Datenabgabe 

  • Etc. 

NO-GOs für eine OGD-Stellung

  • Daten oder Teile der Daten unterliegen DSGVO (Hinweis: anonymisierte Teile der Daten können OGD gestellt werden) 

  • Daten über Kritische Infrastruktur 

  • Gefährdung öffentlicher Sicherheit 

  • Betriebsgeheimnisse 

  • Etc. 

Risiken (und wie diese minimiert werden können)

  • Fehlnutzungen / Missinterpretation: die Metadaten möglichst ausführlich und klar verständlich gestalten.  

  • Mangelnde Datenqualität: Qualitätssicherung der Daten, damit diese den Qualitätsangaben aus den Metadaten sowie keine (groben) Fehler enthalten. 

  • Lizenz der Ausgangsdaten wird verletzt: Überprüfung der Lizenz der den eigenen erzeugten Daten zugrundeliegenden Ausgangsdaten, ggf. Genehmigung bei den Dateneigner einholen. 

  • Wartung, Aktualität und Kontinuität: die diesbezüglichen Angaben in den Metadaten müssen eingehalten werden können, ggf. Metadaten anpassen. 

  • “Einmal publiziert, immer publiziert” 

  • Etc. 

Kosten der Veröffentlichung und Wartung der Daten / Dienste

  • Kosten für Herstellung der Daten und der Downloadmöglichkeit 

  • Kosten für Betrieb / Wartung (Artikel: “ViennaGIS verschenkt seine Geodaten - können wir und dies leisten?”) 

  • Kosten für laufende Datenupdates (Betrifft insbesondere Predefined datasets, also Herstellung von zum Download vorgefertigten Datenpakete) 

  • Kostenvermeidung: nach Möglichkeit INSPIRE Infrastruktur verwenden! 

Ad Metadatenerstellung 

Wichtige Fragen bei der Metadatengestaltung (beispielhaft): 

  • Was ist der Organisation bei der Beschreibung der Daten besonders wichtig? 

  • Die Metadaten sollten Klarheit über die Daten geben: was stellen die Daten dar, und was stellen sie nicht dar, wie (lage-)genau oder ungenau sind die Daten, etc. 

  • Was soll über den geplanten Updatezyklus der Daten bekanntgegeben werden, und was nicht? 

  • Wer ist eine Ansprechperson / Ansprechstelle für die Daten, soll es eine rollenbezogene Emailadresse geben? 

Einen komplexen und technikorientierten Leitfaden für die Metadatenerstellung finden Sie hier. Zu beachten sind auch einschlägige Standards (z.B. https://de.wikipedia.org/wiki/ISO_19115 oder http://giswiki.org/wiki/Metadaten).

 

Nützliche Links und unterstützende Organisationen

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